02.Juni 2016 - Neues vom Grüngürtel West für Lüneburg

Ratssitzung vom 02.06.2016:

Unter TOP 5.2. stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag, für den Grüngürtel Lüneburg West, ein Unterschutzstellungsverfahren beim Landkreis Lüneburg zu beantragen.

Bei seinen Redebeiträgen sieht unser OB U. Mädge (SPD) keine Grundlage für eine Unterschutzstellungsverfahren. H. Dörbaum (SPD) war gar der Meinung, es gäbe bereits Schutz dafür.

 Warum sich beide in ihren Redebeiträgen so gegen eine rechtliche Sicherung sträuben, kann oder wird verschiedene Ursachen haben. 

Einerseits hatte man sich innerhalb der Koalition Rot/Grün schon 1996 auf ein Konzept für den Grüngürtel geeinigt. Aber erst im Oktober 2014 wurde der Grüngürtel West überhaupt auf der Ratssitzung am 1. Oktober 2014 beschlossen. Das dringend benötigte fachliche Konzept dafür ist eigentlich auch Bestandteil des letzten noch aktuellen Gruppenvertrages zwischen Rot/Grün. Auszug:

"Wir werden ein Grüngürtel-Konzept für Lüneburg entwickeln, z.B. zur Sicherung der Naherholungsflächen zwischen Reppenstedt und Lüneburg sowie Adendorf und Lüneburg."

Dieses fachliche Konzept fehlt bis heute und somit womöglich auch das Wissen über die Möglichkeiten einer erfolgreichen Umsetzung! 

 

Der AG NABUND (Vertreter von NABU und BUND) hat schon im zeitigen Frühjahr 2015 eine tragfähiges fachliches Konzept erarbeitet (Siehe Beitrag unten).

Dieses Konzept basiert auf  der Grundlage bestehender Ausweisungsvoraussetzungen (Schutzwürdigkeit bzw. Schutzbedürftigkeit) für ein Landschaftsschutzgebiet (LSG), welches  Flächen für Kalt- und Frischluftempfehlungen beinhaltet. Grundsätzlich können auch landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen werden, vor allem dann, wenn diese wichtige Funktionen eines Landschaftshaushaltes erfüllen! Wichtig: Der zunehmende Wohnungsbau gestaltet sich zu einer abstrakten Gefährdung des Schutzzweckes des Grüngürtels. Somit ist der Grüngürtel, respektive seine Flächen, eindeutig schutzbedürftig!

 

Wir fordern daher SPD und Oberbürgermeister auf, sich zeitnah vom amtlichen Naturschutz beraten zu lassen, welche Möglichkeiten für eine rechtliche Sicherung besagter Flächen bestehen. Die alleinige Aufnahme in Ökopools oder Festlegungen im Flächennutzungsplan, welcher mind. zum 78. Mal geändert oder  umgeschrieben wurde, reicht rechtlich bei weitem nicht aus. Wir sehen hier auch die Gefahr, dass man sich womöglich eine Hintertür für einen späteren Zugriff bzw. Umwidmung besagter Flächen offen halten will!

Daher hat der AK NABUND noch einmal ein Gutachten erarbeitet, welche zweifelsfrei dokumentiert, dass eine rechtliche Absicherung mach- und umsetzbar ist. Diese Gutachten ist an den kompletten Stadtrat, einschließlich OB, Stadtbaurätin und Umweltdezernenten am 07.06.2016 gesendet wurden.

Siehe auch hier!

 

Februar 2015 - Arbeitskreis NABUND - Gemeinsam stark für Umwelt und Natur in Stadt und Landkreis Lüneburg!

Grünring Lüneburg – Westlicher Teil

Konzept der Naturschutzverbände BUND & NABU zur Sicherung eines äußeren Lüneburger Grünrings/Grüngürtel, westlicher Teil

 

Die Naturschutzverbände BUND und NABU nehmen einen auf der Ratssitzung am 01. Oktober 2014 beschlossenen Antrag zu einem Grüngürtel im Lüneburger Westen zum Anlass, die Überlegungen der Politik aufzugreifen und ein fachliches Konzept für einen Grünring Lüneburg (westlicher Teil) vorzustellen. Die Flächenabgrenzung sollte sich aus fachlicher Sicht auf folgende Kriterien stützen:

  1. Das fachlich bewährte Konzept eines Grünringes muss Grundlage aller Überlegungen sein. Der westliche Teil müsste im Norden von der Ilmenau ausgehend den gesamten Siedlungsbereich westlich umschließen und im Süden wieder bis an die Ilmenau reichen.

  2. Schutz und Erhalt der historisch gewachsenen, eigenständigen Siedlungsbereiche und der Freiräume zwischen ihnen, um Charakter und Identität der Ortsteile zu erhalten; dies bedeutet auch, eine weitere Bebauung zwischen diesen Bereichen auszuschließen. Bestehende Bebauungsgrenzen zur freien Landschaft sollten naturnah und landschaftsbildgerecht gestaltet sowie dauerhaft gesichert werden.

  3. Zum Aufbau eines Biotopverbunds sollten die Schutzgebiete verbunden werden; gesetzlich geschützte Biotope wären als Trittsteine in die Vernetzungsachsen einzubeziehen. Wanderkorridore wichtiger Naturschutz-Zielarten und Lebensräume von „umbrella species“ (Arten, deren Schutz zahlreiche weitere Arten automatisch mitschützt) wären zu sichern. Der Biotopverbund müsste Anknüpfungspunkte für die Anbindung von naturschutzfachlich bedeutsamen Grünflächen im Siedlungsbereich (Kalkberg, Kalkbruch-/ Kreidebergsee, Kurpark u.a.) aufweisen.

  4. Sicherung ausreichender, großflächiger Gebiete für die Entstehung von Frisch- und Kaltluft; der ungehinderte Luftaustausch mit dem Siedlungsbereich wäre durch das Freihalten von Belüftungsschneisen zu gewähren.

  5. Bestehende Naherholungsgebiete sollten für die naturverträgliche Erholung in der freien Landschaft gesichert und samt ihren prägenden Landschaftselementen geschützt werden.

Das gesamte dargestellte Untersuchungsgebiet müsste anhand der o.g. Kriterien überprüft werden. Um einen dauerhaften Bestand des Grünrings (westlicher Teil) zu gewährleisten, ist eine planerische Sicherung sowie ein Unterschutzstellen zwingend erforderlich.