Mit seinen langen Flügeln und dem tief gegabelten Schwanz ist der Rotmilan am Himmel relativ leicht zu erkennen. Man findet ihn am ehesten in strukturreichen Agrarlandschaften mit Grasland und angrenzenden Waldsäumen. In diesen Landschaften kann der Rotmilan nicht nur Jagen, sondern auch seinen Horst anlegen. Diese Landschaften sind jedoch auch in unserem Landkreis immer schwieriger zu finden. Deshalb lässt sich seit einigen Jahren ein deutlicher Rückgang an Rotmilanen feststellen. Aus diesem Grund gehört der Rotmilan zu den, vom Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten. Während er auf der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste steht, gilt er in der Roten Liste Niedersachsens sogar bereits als stark gefährdet. Laut NLWKN hat der Rotmilan die höchste Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, denn sein Bestand ist auch in Niedersachsen rückläufig. Zu den Maßnahmen zum Rotmilan-Schutz gehören nach Sicht des NABU Lüneburg:
Diese Forderungen werden aktuell nicht grundsätzlich erfüllt. Obwohl der Landkreis Lüneburg zum Verbreitungsgebiet des Rotmilan gehört, wird die Anpflanzungen mehrjähriger Schonstreifen für den
Rotmilan in unserem Landkreis, nicht finanziell durch AUM gefördert. Dabei ist ein finanzieller Ausgleich für den Landwirt als Entschädigung für den Verlust von Anbaufläche meist ausschlaggebend
für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft.
Sowohl mit dieser AUM- Angelegenheit als auch an dem aktuellen Beispiel Köstorf, zu dem Sie eine aktuelle Stellungnahme einsehen können, zeigt der NABU Lüneburg auf, dass der Rotmilan "auf dem
Schirm" ist!